EU-Parlament drängt auf Regeln gegen Ausbeutung von Arbeiter*innen

Jetzt Transparenz einfordern!Am 27. April 2017 stimmte das europäische Parlament mit großer Mehrheit für rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten und Transparenz.

Die Abgeordneten schlagen eine Reihe von Maßnahmen vor:

Verbindliche Sorgfaltspflichten: Die EU sollte einen Gesetzesvorschlag für ein verpflichtendes System verbindlicher Sorgfaltspflichten auf Grundlage der OECD-Richtlinien vorlegen, ähnlich wie für die sogenannten „Blutmineralien“, das die gesamte Lieferkette abdeckt.

An Bedingungen geknüpfte Handels­präferenzen: Die EU sollte sicherstellen, dass Textil exportierende Länder mit bevorzugtem Zugang zum EU-Markt den Verpflichtungen nachkommen und nachhaltige Textilien produzieren, während sich die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Partnerländern für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzen sollten.

Gütezeichen für Kleidung: Die “gesellschaftlichen Auswirkungen der Produktion” an der Kleidung sichtbar zu machen kann zur Herbeiführung nachhaltiger Veränderungen beitragen.

Vorbilder: die EU- Institutionen sollten in ihrer öffentlichen Beschaffung von Textilien mit gutem Beispiel vorangehen.

Die Entschließung wurde mit 505 Stimmen angenommen, bei 49 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen.

Wegweisend ist, dass das europäische Parlament die europäische Kommission dazu aufruft, eine Gesetzesvorlage zu rechtlich verbindlicher Sorgfaltspflicht für Lieferketten im Bekleidungssektor zu erarbeiten. Zudem hat das europäische Parlament die Kommission aufgefordert, eine neue Initiative zu verbindlicher Offenlegung von Produktionsstätten ins Leben zu rufen. Es ist wichtig mehr Daten über die unternehmerische Praxis mit Hilfe von einheitlichen Definitionen und Standards zu sammeln und zu veröffentlichen. Dies dient auch dem statistischen Vergleich von Importen.

Die internationale Clean Clothes Campaign hat gemeinsam mit 78 Organisationen der europäischen Zivilgesellschaft einen Brief bei der europäische Kommission eingereicht, in dem sie die Kommission dazu aufruft, Unternehmen dazu zu verpflichten regelmäßig Namen, Adressen und Kontakte aller ihrer Zulieferbetriebe in der Lieferkette zu veröffentlichen. Dies kann auch Informationen zu Mutterkonzernen der Zulieferer beinhalten.

Kontakt:

Gisela Burckhardt, FEMNET, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 01520- 1774080
Laura Ceresna-Chaturvedi, Eilaktionskoordinatorin der Kampagne für Saubere Kleidung, Tel.: +49 (0)30-42 08 202-52, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

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